Wirtschaft soll Zugang zu mehr klassifizierten Aufträgen erhalten
Der Bundesrat setzt den Artikel 87 des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) vorzeitig in Kraft, wie er am 6. April beschlossen hat. Dabei geht es um die Vereinbarungen über den Austausch und gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen. Die Schweiz unterhält solche Vereinbarungen bereits mit mehreren Staaten.
Derzeit können solche Vereinbarungen allerdings nur im militärischen Bereich abgeschlossen werden, heisst es in einer Mitteilung. Dies ist ein Problem, weil zahlreiche Partner der Schweiz nicht zwischen militärischen und zivilen geschützten Informationen unterscheiden und somit einheitliche Vereinbarungen verlangen. Beispiele dafür sind Polen und Kanada.
Mit der vorzeitigen Inkraftsetzung von Artikel 87 ermöglicht der Bundesrat daher nun den Abschluss von schon länger geplanten Sicherheitsvereinbarungen mit Polen und Kanada. Nach Angaben des Bundesrats wollen sowohl Polen als auch Kanada klassifizierte Aufträge an Schweizer Firmen vergeben, was also nun möglich werden könnte. Allerdings wird betont, dass die Teilinkraftsetzung des ISG noch kein Entscheid für den Abschluss der Sicherheitsvereinbarungen mit Polen und Kanada sei. Darüber wolle der Bundesrat erst in einem weiteren Schritt entscheiden.
Eigentlich wäre der Artikel 87 zusammen mit dem ISG erst 2023 in Kraft treten. Derzeit wird das Ausführungsrecht zum ISG noch mit verschiedenen Stellen von Bund und Kantonen erarbeitet. Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens ist für Mitte 2022 geplant. ssp