Textilhersteller sollen für textile Abfälle aufkommen

18. Juli 2023 14:50

Brüssel - Die Europäische Kommission will die erweiterte Verantwortung von Herstellern für die Abfälle, die ihre Produkte verursachen, auf die Textilbranche übertragen. Die Vorschriften sollen nachhaltige und kreislauffähige Textilien fördern und die illegale Ausfuhr von Textilabfällen stoppen.

Die Europäische Kommission möchte Textilhersteller stärker in die Pflicht für die textilen Abfälle, die ihre Produkte verursachen, nehmen. Deshalb schlägt sie die Änderung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie vor, heisst es in einer Medienmitteilung. Dem Vorschlag zufolge soll die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung, die bereits in anderen Wirtschaftsbereichen gilt, auf die Textilbranche übertragen werden.

Dann müssen Bekleidungs- und Textilproduzenten die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte übernehmen und für die Kosten der Bewirtschaftung von Textilabfällen aufkommen. Dies soll dazu führen, dass ihr Interesse daran steigt, „das Abfallaufkommen zu verringern und die Kreislauffähigkeit der Textilerzeugnisse zu verbessern, indem sie von Anfang an bessere Produkte entwickeln“. Für Produzenten von Verpackungen, Batterien und Elektro- und Elektronikgeräten gilt dieses Verursacherprinzip bereits.

Mit den Gebühren der Textilhersteller will die EU die Kapazitäten für die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling von Bekleidungsabfällen finanzieren. Gebrauchte Stoffe sollen zur Wiederverwendung getrennt gesammelt werden. Textilien, die nicht wiederverwendet werden können, sollen vorrangig dem Recycling zugeführt werden, anstatt auf Deponien zu landen oder verbrannt zu werden. In der EU fallen pro Kopf jährlich 11 Kilogramm weggeworfener Textilien an.

Ausserdem will die EU mit dem neuen Gesetz das Problem der illegalen Ausfuhr von Textilabfällen in Länder angehen, die für die Bewirtschaftung der Abfälle nicht ausreichend ausgerüstet sind. Es soll klarstellen, „was als Abfall und was als wiederverwendbare Textilien einzuordnen ist, um der unter dem Deckmantel der Wiederverwendung vorgenommenen Ausfuhr von Abfällen ein Ende zu setzen“. ce/ko

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