Schwyz lehnt Steuerbegünstigung für Start-ups ab
Das Finanzdepartment des Kantons Schwyz lehnt steuerliche Entlastungmassnahmen für Start-ups ab. Damit antwortet sie auf eine Kleine Anfrage des FDP-Kantonsrat Dominik Zehnder. In dieser wurde darauf hingewiesen, dass die Besteuerungspraxis im Kanton sich weder auf Jungunternehmer noch auf Aktionäre anziehend auswirke. Kritisiert wurde in erster Linie, dass die Vermögenssteuern rapide ansteigen, sobald die Bewertung eines Start-ups nach einer erfolgreichen Finanzierungsrunde steigt. Um diese Schulden bezahlen zu können, seien die Gründer gezwungen, sich zu verschulden. Dabei würden 80 Prozent der Start-ups scheitern.
Das Finanzdepartment sieht hingegen keinen Bedarf für die Anpassung der Besteuerungsmassnahmen, wie es in seiner Antwort auf die Anfrage schreibt. Neben einer vergleichsweise tiefen Unternehmensbesteuerung weise der Kanton nämlich eine „schweizweit sehr attraktive“ Vermögensbesteuerung auf – vor allem auch im Vergleich mit dem Wirtschaftsplatz Zürich. Daher werde es bereits heute verhindert, dass die gesetzlich vorgeschriebene Bewertung von Unternehmensanteilen zum Verkehrswert zu einer übermässigen steuerlichen Belastung der Anteilsinhaber führt, schreibt der Kanton. Start-ups hätten ausserdem zumeist besondere finanzielle und wirtschaftliche Probleme bezüglich Finanzierung, Regulierungen sowie Absatz. Eine steuerliche Förderung würde diese laut dem Kanton nur teilweise überwinden.
Zur Begründung seiner Ablehnung betont das Finanzdepartment auch, dass es nicht klar zu bestimmen sei, welche neu gegründeten Unternehmen tatsächlich in die Kategorie Start-up zählen. Womit wäre der Kreis der Begünstigten unbestimmt. Eine Rolle für die Ablehnung spielen hingegen auch Mitnahmeeffekte. So stelle sich etwa bei einem neu gegründeten Handwerksbetrieb die Frage der Gleichstellung. ssp