Schweiz setzt Mindeststeuer der OECD um
Der Bundesrat hat einen Fahrplan zur Umsetzung der Mindestbesteuerung international tätiger Unternehmen festgelegt. Diese werde mit einer Verfassungsänderung umgesetzt, heisst es dazu in einer Medienmitteilung. Sie soll unter Einbezug des Parlaments, der Kantone und einer Volksabstimmung Rechtssicherheit schaffen. Damit die neue Mindeststeuer wie vorgesehen ab dem 1. Januar 2024 erhoben werden kann, erlässt der Bundesrat eine temporäre Verordnung. So könne die Gesetzesgrundlage ohne Zeitdruck erarbeitet werden.
Die Mindeststeuer war im vergangenen Jahr von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Gruppe der 20 wichtigsten Industrienationen (G20) beschlossen worden. 137 Länder hatten sich auf ein Minimum von 15 Prozent für international tätige Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro geeinigt. Hält ein Land an tieferen Steuern fest, so können andere Länder die unterbesteuerten Unternehmen zusätzlich mit Steuern belegen. Für national tätige Firmen ändert sich nichts.
Die zusätzlichen Steuereinnahmen werden dem Beschluss des Bundesrats zufolge den Kantonen zufliessen. Diese zusätzlichen Einnahmen unterliegen den allgemeinen Regeln des Nationalen Finanzausgleichs. Mit einem grösseren finanziellen Spielraum könne die Schweiz einem möglichen Verlust an Standortattraktivität entgegenwirken. Über entsprechende Massnahmen werden die Kantone souverän entscheiden. mm