Kommission des Nationalrats will Ausnahmen für Start-ups vom Arbeitsgesetz
Nach Ansicht der Nationalratskommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) bietet das geltende Arbeitsgesetz zu wenig Flexibilität für Jungunternehmen. In seiner Sitzung vom 24. Oktober hat die WAK-N daher eine Initiative von Nationalrat Marcel Dobler (FDP/SG) angenommen, nach der an der Firma beteiligte Arbeitnehmende von Jungunternehmen von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden sollen. „In Jungunternehmen gelten häufig keine geregelten Arbeitszeiten und es braucht gerade in der Anfangsphase ein grosses Engagement der Beteiligten“, heisst es in einer entsprechenden Mitteilung der WAK-N. Die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz sollen aber auch für die von der Arbeitszeiterfassung ausgenommenen Personen gelten.
Die WAK-N schliesst sich dem Vorschlag von Dobler mit 17 zu 8 Stimmen an. Die Gegenstimmen wurden aus unterschiedlichen Gründen abgegeben. Ein Teil habe „eine Gesetzesänderung gegen den Willen der Sozialpartner als nicht zielführend“ erachtet und in der Vorlage zudem „einen Totalangriff auf die Arbeitsschutzgesetzgebung“ gesehen, heisst es in der Mitteilung. Anderen Kommissionsmitgliedern ging die Vorlage hingegen nicht weit genug. Sie sprachen sich für eine entsprechende Ausnahme auch von den Bestimmungen zum Gesundheitsschutz aus. Eine dritte Gruppe wollte die Kriterien für die von der Arbeitszeiterfassung auszunehmenden Mitarbeitenden anders setzen. hs