EU präsentiert neuen Kurs beim Zugang zu ihren Finanzmärkten
Die EU zieht Bilanz zu ihrer Vorgehensweise bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit von Finanzdienstleistungsvorschriften und umreisst ihre künftige Poltik in diesem Bereich. Betont wird unter anderem, dass es bei den Gleichwertigkeitsbeschlüssen um eine unilaterale Massnahme gehe. Auch bei Erfüllung der Kriterien bestehe dabei kein automatisches Recht auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit.
Hervorgehoben wird zudem, dass die EU auch nach den Beschlüssen die Lage in den entsprechenden Ländern beobachtet. Wenn die Anforderungen nicht mehr erfüllt werden, können Beschlüsse auch aufgehoben werden. Zeitgleich mit der Mitteilung hat die EU nun tatsächlich erstmals bestehende Gleichwertigkeitsbeschlüsse aufgehoben – nämlich im Bereich Kreditrating-Agenturen für die Länder Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada und Singapur.
In der Schweiz hat vor allem die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung zu Aufsehen geführt. Diese hat die EU nicht verlängert und will damit Druck beim Thema Rahmenabkommen ausüben. In ihrer aktuellen Mitteilung betont die EU nun auch erneut, dass sie bei der Beurteilung der Lage in den Drittländern auch den „politischen Gesamtkontext“ in Betracht zieht. ssp