Bundesrat behält Kontingente für Drittstaaten bei
Der Bundesrat hat entschieden, das Kontingent für Arbeitskräfte aus Drittländern für das kommende Jahr unverändert zu lassen. Dies bedeutet laut einer Mitteilung, dass die Schweizer Wirtschaft 2023 insgesamt 8500 qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutieren kann. Insgesamt 4500 von ihnen erhalten eine Aufenthaltsbewilligung B und 4000 eine Kurzaufenthaltsbewilligung L.
Bei Dienstleistungserbringern aus Ländern, die entweder zur EU oder zur Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gehören, bleibt die Höchstzahl ebenfalls unverändert. Sie liegt damit bei 3000 L-Bewilligungen und 500 B-Bewilligungen. Diese Kontingente werden weiterhin quartalsweise an die Kantone freigegeben.
Britische Staatsangehörige gelten seit Januar 2021 ebenfalls als Drittstaatsangehörige. Allerdings gelten für sie im Sinne einer Übergangslösung separate Kontingente. So sollen im kommenden Jahr 3500 Erwerbstätige aus Grossbritannien rekrutiert werden können: 2100 mit B-Bewilligung und 1400 mit L-Bewilligung.
Mit den Kontingenten will der Bundesrat eigenen Angaben zufolge die Stabilisierung und Stärkung der Wirtschaft unterstützen. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine wichtig. ssp