Bund präzisiert Verfahren für Mindestbesteuerung

24. Mai 2023 14:07

Bern - Der Bund hat seine Verordnung zur Umsetzung der Mindestbesteuerung in die zweite Vernehmlassung geschickt. In der Verordnung wurde neu insbesondere das Steuerverfahren konkretisiert. Unter anderem soll ein Standort für alle Schweizer Standorte eines Unternehmens zuständig sein.

Der Bund will die ab 2024 geplante Umsetzung der OECD-Mindeststeuer vorerst über eine Ergänzungssteuer für Grossunternehmen regeln. Eine entsprechende Verordnung hat der Bundesrat nun in die zweite Vernehmlassung geschickt. Konkret geht es dabei um in die Verordnung aufgenommene Bestimmungen, mit denen das Steuerverfahren in der Schweiz präzisiert wird, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung

Hier ist zum einen ein sogenannter One-Stop-Shop für die betroffenen Unternehmen geplant. Dabei soll „die wirtschaftlich bedeutendste Einheit einer Unternehmensgruppe“ an ihrem Sitz die Steuer für alle Unternehmenseinheiten in der Schweiz entrichten. Die dem Bund und anderen Kantonen zustehenden Anteile werden dann vom entsprechenden Kanton überwiesen. 

Zum anderen sieht das Verfahren eine gemischte Veranlagung analog zur Erhebung der Einkommenssteuer vor. Die Steuer wird also von den zuständigen Steuerbehörden ermittelt und festgesetzt. Die steuerpflichtigen Unternehmen müssen mit einer Selbstdeklaration zuarbeiten. 

Das Verfahren soll online auf einem Portal durchgeführt werden, auf das die Eidgenössische Steuerverwaltung und die betroffenen Kantone zugreifen können. Für Beschwerden gegen die Veranlagung ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig.

Die Stimmbevölkerung wird am 18. Juni über die verfassungsrechtliche Grundlage für die Ergänzungssteuer abstimmen. Bei Zustimmung kann der Bundesrat die Ergänzungssteuer vorläufig über die Verordnung erheben. Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Verordnung durch ein Gesetz abgelöst werden. ce/hs

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