Blockchain bedarf keiner Änderungen des Steuerrechts
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) kommt in einem vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Bericht zu dem Schluss, dass das geltende Steuerrecht auch die Technologien von Blockchain und dezentral geführter Kontobücher (Distributed Ledger Technology, DLT) abdeckt. Deshalb bedürfe es keiner speziellen Gesetzesanpassungen im Steuerrecht.
Wie es in einer Medienmitteilung heisst, habe sich bei Einkommens-, Gewinn-, Vermögens- und Kapitalsteuer die geltende Rechtsordnung bewährt. Das geltende Mehrwertsteuerrecht erfasse auch Sachverhalte, die auf DLT und Blockchain basieren. Deshalb bestehe derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um diese neuen Instrumente auf besondere steuerliche Weise zu erfassen.
Desweiteren wurde die Erhebung der Verrechnungssteuer auf Erträge von Eigenkapital- und Partizipationstokens geprüft. Unter anderem aufgrund der negativen Auswirkungen auf den Unternehmensstandort Schweiz empfiehlt der Bericht, auf eine Ausweitung dieser Steuer zu verzichten. Auch bei der Umsatzabgabe sei derzeit keine Gesetzesanpassung vorzunehmen, „da Unklarheiten über die Art und den Umfang der zukünftigen Nutzung von DLT-Handelssystemen bestehen“. mm