Beschaffung der Bundesverwaltung soll nachhaltiger werden
Der Bundesrat hat das Beschaffungsrecht totalrevidiert. Gemäss bisherigen Rechts stand die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots im Zentrum. In einer Medienmitteilung informiert der Bundesrat darüber, das der Zuschlag stattdessen künftig an das vorteilhafteste Angebot geht. Dabei sollen neu die Kriterien Nachhaltigkeit, Qualitätswettbewerb und Innovation ausschlaggebend sein.
„Die Neuausrichtung soll einen Wandel in der Vergabekultur der Beschaffungsbehörden der Bundesverwaltung herbeiführen“, heisst es in der Mitteilung. Mit der am Mittwoch verabschiedeten Revision gebe der Bundesrat die Richtung vor, in welche sich das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes entwickeln soll.
Die Motion über die „Beschaffung von Druck-Erzeugnissen nur in der Schweiz“ hat der Bundesrat der Bundesversammlung zur Abschreibung beantragt. Sie stehe anderen Vorgaben entgegen. Zudem machten die Bundesbeschaffungen bezogen auf den Jahresumsatz der grafischen Branche nur einen geringen Anteil aus. mm