Bern und London schliessen Abkommen über Produktprüfung

18. November 2022 15:32

Bern/London - Die Regierungen in Bern und London haben ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Konformitätsprüfungen geschlossen. Damit müssen Schweizer Produkte bei der Einfuhr nach Grossbritannien nicht mehr geprüft werden.

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben laut Medienmitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) am Donnerstag,17. November, ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen unterzeichnet. Damit entfällt in ausgewählten Sektoren die Produktprüfung durch eine britische Konformitätsbewertungsstelle beim Export von der Schweiz nach Grossbritannien.

Das nach dem britischen Austreten aus der Europäischen Union notwendig gewordene Abkommen wird ab dem 1. Januar 2023 vorläufig angewendet und tritt spätestens am 28. Februar 2023 in Kraft. Das Abkommen war am 16. November vom Bundesrat genehmigt worden, heisst es in der Mitteilung.

Als Konformitätsbewertung wird die Überprüfung eines Produktes auf Übereinstimmung mit den in den EG-Richtlinien genannten Sicherheitsanforderungen bezeichnet. Seit dem Austritt gilt das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement – MRA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union nicht mehr in Grossbritannien. Dieses Abkommen umfasst 20 Produktbereiche.

Mit dem vorliegenden MRA werden die britischen Produkte für die Schweiz nach schweizerischen Vorschriften und die Exporte aus der Schweiz nach britischen Vorschriften geprüft. Sie müssen also laut dem jetzt geschlossenem Abkommen nur von der Konformitätsprüfstelle in einem der beiden Länder bewertet werden. Die Schweizer Hersteller können dadurch Kosten und zeitliche Verzögerungen beim Export reduzieren, heisst es in der Mitteilung. Die Produkte müssen das Konformitätskennzeichen des Landes tragen, in dem sie auf den Markt gebracht werden. gba 

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