Ägypten führt neue Steuerregeln für Ausländer ein
Die ägyptische Steuerbehörde (ETA) hat Ende März neue Mehrwertsteuerrichtlinien für ausländische Angebote an digitalen Dienstleistungen und sogenannten Remote Services (Ferndienstleistungen) veröffentlicht. Laut einer Medienmitteilung der ETA (Egyptian Tax Authority) in Kairo umreissen die Richtlinien die Mehrwertsteuerverpflichtungen für gebietsfremde Anbieter, die digitale und Ferndienstleistungen für Kunden in Ägypten über verschiedene Plattformen erbringen, einschliesslich Internetseiten, Social-Media-Shops und Programmanwendungen.
Jeder ausländische Anbieter, der solche Dienstleistungen für Kunden in Ägypten erbringt, muss in Ägypten Mehrwertsteuer zahlen. Dabei wird unterschieden, ob diese Dienstleistungen an einen registrierten Steuerzahler wie Geschäftskunden oder an einen nicht registrierten Verbraucher wie Privatpersonen erbracht werden. Bei Geschäftskunden muss das in Ägypten ansässige Unternehmen und nicht der ausländische Anbieter die Mehrwertsteuer bezahlen.
Bei Dienstleistungen für normale Privatpersonen in Ägypten muss sich der ausländische Anbieter in ein Verkäuferregister eintragen lassen. Andernfalls wird ihm die Zulassung in Ägypten untersagt. Die Richtlinien treten am 22. Juni 2023 in Kraft.
Ferndienstleistungen sind laut Mitteilung der ETA definiert als Dienstleistungen, bei denen keine notwendige Verbindung zwischen dem Standort des Empfängers und dem Ort der Leistung besteht. Darunter fallen Dienstleistungen wie die Bereitstellung digitaler Inhalte, die Online-Bereitstellung von Spielen, Anwendungen, Software, Website-Design und Verlagsdienstleistungen sowie Rechts-, Buchhaltungs- oder Beratungsdienstleistungen. ce/gba