Abkommen mit Indonesien zum Investitionsschutz nimmt nächste Hürde
Das Genehmigungsverfahren für das Investitionsschutzabkommen der Schweiz mit Indonesien ist einen Schritt weiter. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am 5. April die Botschaft zum Abkommen zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung. Das bereits am 24. Mai letzten Jahres in Davos von Bundesrat Guy Parmelin und dem indonesischen Investitionsminister Bahlil Lahadalia unterzeichnete Abkommen soll die Lücke schliessen, die durch das Ausserkrafttreten des Vorgängerabkommens 2016 entstanden ist.
„Das Abkommen gewährt Schweizer Investitionen in Indonesien – wie auch umgekehrt indonesischen Investitionen in der Schweiz – Schutz vor politischen Risiken“, schreibt der Bundesrat. Indonesien bildet für die Schweiz hinsichtlich der Direktinvestitionen eine der wichtigsten Destinationen in Asien. Der entsprechende Kapitalbestand belief sich 2022 auf 2,1 Milliarden Franken. Insgesamt zählt die Schweiz mit einem Netz aus 111 bilateralen Investitionsschutzabkommen und einem Bestand von über 1,46 Billionen Franken Direktinvestitionen im Ausland zu den zehn grössten Kapitalexporteuren der Welt.
Bei der Erarbeitung des neuen Investitionsschutzabkommens mit Indonesien sei erstmals ein neuer Verhandlungsansatz verfolgt worden, erläutert der Bundesrat. So wird der Ermessensspielraum der Schiedsgerichte bei Auslegung und Anwendung des Abkommens durch zusätzliche Bestimmungen eingeschränkt. Zudem wurden Bestimmungen implementiert, mit denen die Ziele des Investitionsschutzes in Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung gebracht werden sollen. hs