Steuerbelastung steigt leicht an
08 Februar 2024 14:30
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Die Einkommen natürlicher Personen werden im als Durchschnitt der Periode 2018 bis 2020 berechneten Referenzjahr 2024 im Mittel zu 19,5 Prozent durch von Kantonen und Gemeinden erhobene Fiskalabkommen belastet. Im Vergleich zum als Durchschnitt der Periode 2017 bis 2019 berechneten Referenzjahr 2023 entspricht dies einem Anstieg um 0,2 Prozent, informiert die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) in einer Mitteilung. Die entsprechende Steuerausschöpfung juristischer Personen stieg im selben Zeitraum ebenfalls um 0,2 Prozent auf 9,5 Prozent an.
Der Anstieg hänge nicht unbedingt mit gestiegenen Steuersätzen zusammen, erläutert die EFV. So könne auch ein gestiegener Anteil von Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen verantwortlich sein. Der Steuerausschöpfungsindex zeigt als aggregierte Messgrösse auf, zu welchem Anteil Einkommen und Gewinne aller Steuerpflichtigen in den Kantonen und Gemeinden besteuert werden. Auskünfte über Steuertarife und Steuersätze gibt er jedoch nicht. Er eigne sich auch „nur beschränkt für die Beurteilung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone“, schreibt das EDV.
Beim aktuellen Steuerausschöpfungsindex hat das EDV einige Anpassungen vorgenommen. So wurde erstmals ein getrennter Index für natürliche und juristische Personen erhoben. Zudem wird das in vorhergehenden Referenzjahren verwendete Ressourcenpotenzial nach dem nationalen Finanzausgleich im Nenner des Index durch das steuerbare Einkommen und den steuerbaren Reingewinn gemäss Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ersetzt. Darüber hinaus fliessen neu zusätzliche Indikatoren über Einnahmen aus den direkten Bundessteuern in den Index ein. ce/hs