Sozialpartner verständigen sich auf Massnahmen zu Bilateralen III

19 Februar 2025 15:34

Partner

Bern - Die Dachverbände der Sozialpartner und die Kantone haben sich auf begleitende Massnahmen zum geplanten Abkommenspaket mit der EU geeinigt. Damit soll das bestehende Niveau des Lohnschutzes gesichert werden. Das Paket soll im Mai paraphiert werden und vor Sommer in die Vernehmlassung gehen.

(CONNECT) Das Paket der geplanten Abkommen mit der EU hat eine weitere Hürde genommen. Wie der Bundesrat mitteilt, haben die Dachverbände der Sozialpartner und die Kantone sich am 17. Februar unter Leitung von Bundesrat Guy Parmelin auf eine Liste von Massnahmen geeinigt, mit denen das bestehende Niveau des Lohnschutzes auch nach einer Annahme des Pakets der Bilateralen III gesichert werden soll.

Diese Massnahmen kompensieren unter anderem die Kürzung der Voranmeldefrist für Erbringer von Dienstleistungen aus der EU in der Schweiz von acht auf vier Tage sowie die Einschränkung der Kautionspflicht. So sollen die Dienstleistungserbringer künftig eine Ansprechperson in der Schweiz benennen und vor Ort in der Schweiz ihren Status stets dokumentieren können. Auf öffentlichen Baustellen wird künftig eine sogenannte Baucard mit Informationen zur Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen Pflicht. Zudem sollen die Meldeverfahren weiterentwickelt werden.

Die Schweiz will sich ausserdem am Informationssystem der EU zum Binnenmarkt beteiligen, um Verwaltungssanktionen auch grenzüberschreitend durchzusetzen. Beim Spesenrecht soll der innenpolitische Spielraum zur Sicherung Schweizer Spesen maximal genutzt werden. Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge werden zusätzlich abgesichert.

Der Bundesrat hat laut einer weiteren Mitteilung die Erklärung der Sozialpartner an seiner Sitzung vom 19. Februar zur Kenntnis genommen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft soll bis Ende März die Ausgestaltung der Massnahmen finalisieren.

Der Bundesrat will das Gesamtpaket mit der EU im Mai paraphieren und noch vor dem Sommer in die Vernehmlassung geben. Im ersten Quartal 2026 will er die Abkommen unterzeichnen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden.

Bereits zuvor, im November, will der Bundesrat das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den Forschungsprogrammen der EU unterzeichnen. Damit wird die seit Anfang Jahr geltende Assoziierung der Schweiz auch vertraglich abgesichert. ce/stk

Meinungen

Ältere Ausgaben