Schiedsverfahren ermöglichen Wahl von spezialisierten Schiedsrichtern
05 September 2025 09:27
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Ein Streit zwischen Geschäftspartnern kann zeitraubend und kostspielig sein. Im Idealfall gelingt es den Parteien, sich zu einigen und die Meinungsverschiedenheit gütlich beizulegen. Wenn dies nicht gelingt, muss der Konflikt ein für alle Mal von einer dritten Partei entschieden werden.
Standardmässig ist dies die Anrufung eines Richters. Staatliche Richter sind jedoch Juristen, die alle Arten von Streitigkeiten lösen müssen, von Scheidungen bis hin zu Bankstreitigkeiten. Sie sind daher in der Regel weder auf das betreffende Gebiet spezialisiert noch mit dem wirtschaftlichen Hintergrund des Rechtsstreits vertraut.
Wenn die Handelspartner in verschiedenen Ländern ansässig sind, kommt es ausserdem häufig vor, dass einer der beiden zustimmt, den Streit vor den Gerichten im Land des Partners entscheiden zu lassen, was ein Gefühl der Ungleichheit auslöst.
Schiedsverfahren bieten Unternehmen eine interessante Alternative. Ein Schiedsverfahren ermöglicht es ihnen, eine oder mehrere Privatpersonen (Schiedsrichter) zu ernennen, die die Aufgabe haben, den Streitfall zu entscheiden. Das Schiedsverfahren stellt die Parteien auf einen neutralen Boden und führt zu einer verbindlichen Entscheidung, ähnlich wie ein Gerichtsurteil.
In der Regel besteht ein Schiedsgericht aus einem oder drei Mitgliedern. Im letzteren Fall wählt jede Partei einen Schiedsrichter und die beiden so ernannten Schiedsrichter ernennen sodann den dritten Schiedsrichter.
Die Schiedsrichter müssen unabhängig und unparteiisch gegenüber den Streitparteien sein. Die Parteien können jede Person auswählen, die sie für kompetent halten, den Streitfall zu entscheiden. Dabei kann es sich um Personen handeln, die über besondere Kenntnisse in Bezug auf internationale Transaktionen oder über besondere Fähigkeiten auf juristischer, technischer, wirtschaftlicher oder sprachlicher Ebene verfügen. Die Schiedsrichter sind ganz überwiegend, müssen aber nicht Juristen sein.
Das Schiedsverfahren ermöglicht es den Parteien somit, einen spezialisierten „Privatrichter“ auszuwählen, der über die erforderlichen technischen oder wirtschaftlichen Fähigkeiten verfügt.
Das Swiss Arbitration Centre ist eine unabhängige Organisation mit Sitz in Genf, Lugano und Zürich. Es bietet Dienstleistungen im Bereich Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation weltweit an. Zu den Aktionären gehören etwa die Handelskammern von Genf und Zürich, CCIG und ZHK.