Preisüberwacher bleibt bei Preisen für Siedlungsabfall zuständig
22 Mai 2025 15:45
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(CONNECT) Das Bundesgericht in Lausanne überprüft nicht, ob der Preisüberwacher für die Annahmepreise von Siedlungsabfall zuständig ist. Es sei gemäss eines Urteils vom 11. April aus prozessualen Gründen nicht auf eine Beschwerde von Limeco eingetreten, schreibt das Limmattaler Regiowerk in einer Mitteilung.
Limeco hatte gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in St.Gallen vom 10. November 2023 Beschwerde eingelegt. Damit hatte das Unternehmen die Zuständigkeit des Preisüberwachers überprüfen lassen wollen.
Das St.Galler Urteil von 2023 hatte Limeco allerdings in der Sache recht gegeben. Der Preisüberwacher habe 2018 seine Verfügung einer Preissenkung auf falsche Berechnungen abgestützt, hatte das Gericht geurteilt. Limeco hatte für die thermische Verwertung 150 Franken pro Tonne Siedlungsabfall verlangt. Der Preisüberwacher reduzierte den Preis in seiner Verfügung auf 102 Franken.
Mit dem jetzigen Entscheid des Bundesgerichts in Lausanne kann der Preisüberwacher auch in Zukunft die Annahmepreise für Siedlungsabfall beurteilen. Er muss sich dabei aber an den Rahmen halten, den das St.Galler Gericht gesetzt hat.
Zu den Limeco-Trägergemeinden gehören Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil a.d.L., Schlieren, Unterengstringen, Urdorf und Weiningen. ce/stk