EFTA-Staaten schliessen Freihandelsabkommen mit Indien
11 März 2024 12:07
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Der Schweizer Bundesrat Guy Parmelin, Liechtensteins Regierungsrätin Dominique Hasler und ihre Amtskollegen der EFTA-Staaten Island und Norwegen haben mit dem indischen Handelsminister Handelsminister Piyush Goyal ein Freihandelsabkommen (FHA) unterzeichnet. Laut einer Medienmitteilung des Bundes und einer Mitteilung der Regierung des Fürstentums Liechtenstein begleiteten der indische Premierminister Narendra Modi, die Schweizer Bundespräsidentin Viola Amherd und Liechtensteins Regierungschef Daniel Risch den Akt mit Videobotschaften.
Nach 16 Jahren der Verhandlungen ist den EFTA-Staaten als erster europäischer Partner der Abschluss eines FHA mit Indien gelungen. Sobald das Abkommen von allen Seiten ratifiziert ist, wird Indien die Zollansätze für 95,3 Prozent der Einfuhren von Industrieprodukten aus der Schweiz entweder sofort oder mit Übergangsfristen aufheben beziehungsweise teilliberalisieren.
Zudem erhält die Schweiz nach einer Übergangsperiode von bis zu zehn Jahren für ausgewählte Landwirtschaftsprodukte zollfreien Zugang zum indischen Markt. Im Gegenzug orientieren sich die Zugeständnisse der Schweiz an Indien für Landwirtschaftsprodukte den Angaben zufolge an bisherigen FHA.
Economiesuisse, der Dachverband der Schweizer Wirtschaft, bezeichnet das FHA mit Indien als „Meilenstein“. Es werde „die Schweizer Exporte in das aufstrebende Land markant vereinfachen“. Damit biete sich für die Schweizer Exportwirtschaft die Gelegenheit, vom Wirtschaftswachstum Indiens zu profitieren.
Swissmem zeigt sich in einer ersten Reaktion hochzufrieden, dass auch für die Schweizer Tech-Industrie Zölle von bis zu 22 Prozent wegfallen. Laut Swissmem-Präsident Martin Hirzel eröffnet das FHA mit Indien „insbesondere für KMU neue Marktchancen – dies primär über Exporte, mittelfristig aber auch durch den Aufbau einer eigenen Produktion vor Ort“.
Für Scienceindustries ist laut seinem Direktor Stephan Mumenthaler eine abschliessende Beurteilung des Abkommens erst nach Vorliegen des definitiven Vertragstexts möglich. Wie es in einer Mitteilung des Verbands für Chemie, Pharma und Life Sciences heisst, sei vor allem wichtig, dass der Schutz des geistigen Eigentums „gebührend gewährleistet“ sei: „Das Freihandelsabkommen mit Indien wird als Referenz für weitere Abkommen mit anderen Handelspartnern der Schweiz dienen. Folglich darf kein schlechter Präzedenzfall geschaffen werden.“ ce/mm