Bundesrat spricht sich für Reparatur- und Lebensdauerindex aus
26 Juni 2024 12:31
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni einen Bericht zu den rechtlichen Konsequenzen einer absichtlichen Verkürzung der Lebensdauer von Produkten gutgeheissen, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung. Er wurde in Beantwortung eines Postulats der Baselbieter Nationalrätin Florence Brenzikofer (Grüne) verfasst.
Im Bericht wird die Einführung eines Reparatur- und Lebensdauerindex für Produkte empfohlen. Er könnte eine Einschätzung von Reparierbarkeit und Lebensdauer von Produkten liefern und damit zur Kaufentscheidung beitragen. Im Rahmen des geltenden Umweltschutzgesetzes kann der Bundesrat eine entsprechende Verordnung erlassen. „Aus Kosten-Nutzen-Überlegungen sollten bei einer solchen Deklarationspflicht auch die entsprechenden Regelungen in der EU berücksichtigt werden“, heisst es im Bericht. Damit soll ein Alleingang der Schweiz vermieden werden.
Einen spezifischen Gesetzgebungsbedarf für die sogenannte geplante Obsoleszenz erkennt der Bericht hingegen nicht. „Die allgemeinen Regeln des Gewährleistungs-, Straf- und Wettbewerbsrechts enthalten bereits heute Instrumente, um gegen eine derartige Verkürzung der Lebensdauer von Produkten vorzugehen“, schreibt der Bundesrat in der Mitteilung. Ein Reparatur- und Lebensdauerindex könnte aber auch die Beweisbarkeit eines betrügerischen oder täuschenden Vorgehens von Herstellern im Rahmen der bereits bestehenden Gesetzgebung erleichtern. ce/hs