Bundesrat setzt für Klimapolitik nach 2030 auf Emissionshandel

12 September 2025 14:47

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Bern - Der Bundesrat will in der Ausgestaltung der Klimapolitik nach 2030 die CO2-Entnahme und -Speicherung mit einem Rahmengesetz fördern. Im CO2-Gesetz soll ein System für den Emissionshandel verankert werden. Neue oder höhere Abgaben sieht er nicht vor.

(CONNECT) Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung am 12. September mit den Grundzügen der Klimapolitik ab 2030 befasst. Dabei hat er zum einen eine Revision des CO2-Gesetzes diskutiert, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung. Zum anderen wurde ein Rahmengesetz angedacht, mit dem der Ausbau der CO2-Entnahme und -Speicherung beschleunigt werden kann. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, bis Ende Juni 2026 zwei entsprechende Vorlagen auszuarbeiten.

„Die CO2-Entnahme und -Speicherung ist zentral, um das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen“, schreibt der Bundesrat in der Mitteilung. Im angedachten Rahmengesetz sollen die Regeln für die dazu nötige Infrastruktur harmonisiert werden. Als solche werden in der Mitteilung CO2-Pipelines und Untergrundspeicher genannt.

Bei der Revision des CO2-Gesetzes setzt der Bundesrat auf den Emissionshandel. Höhere oder neue Abgaben sind vom Bundesrat nicht geplant. Konkret soll ein Emissionshandelssystem für die CO2-Emissionen aus Gebäuden und Verkehr an die Stelle von CO2-Abschlag und Kompensationsaufschlag treten. Im neuen System würden Unternehmen sogenannte Emissionsrechte für den Ausstoss von CO2 benötigen. Um die Emissionen zu senken, wird die Menge der zur Verfügung stehenden Rechte dabei jedes Jahr verringert. Die Einnahmen aus den Rechten sind zur Beschleunigung der Dekarbonisierung in den betroffenen Sektoren und zur Abfederung für besonders getroffene Unternehmen und Bevölkerungsgruppen gedacht. ce/hs

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