Bundesrat passt Zollbestimmungen mit Moldau an

14 März 2025 14:58

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Bern - Der Bundesrat hat am 14. März 2025 die mit Moldau vereinbarten Zollkonzessionen beschlossen. Damit setzt die Schweiz die im Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten und dem osteuropäischen Land festgelegten Bestimmungen um. Das FHA tritt am 1. April 2025 in Kraft.

(CONNECT) Das am 27. Juni 2023 unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Moldau tritt am 1. April 2025 in Kraft. Die zur Umsetzung der im Abkommen vereinbarten Zollkonzessionen notwendigen Verordnungsänderungen hat der Bundesrat laut einer Medienmitteilung in seiner Sitzung am 14. März 2025 beschlossen.

Mit dem Inkrafttreten werden 98,5 Prozent der heutigen Schweizer Exporte nach Moldau zollfrei. Zudem enthält das FHA Bestimmungen zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, zum Wettbewerb, zu Handelserleichterungen sowie zu Handel und nachhaltiger Entwicklung.

Erstmalig treten mit diesem FHA auch umfassende Bestimmungen zum elektronischen Handel gemäss dem neuen EFTA-Modellkapitel in Kraft. 2023 exportierte die Schweiz Güter (ohne Gold) im Wert von 56 Millionen Franken und importierte Güter (ohne Gold) für 22 Millionen Franken.

Wie es in der Mitteilung heisst, verbessere das FHA die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen auf dem moldauischen Markt und minimiere das Diskriminierungspotenzial gegenüber der Europäischen Union und Grossbritannien, die ihrerseits bereits FHA mit Moldau abgeschlossen haben. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der schwierigen innenpolitischen Situation in Moldau sei der Abschluss des FHA auch politisch von Bedeutung. ce/mm

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