Bundesrat legt Entwurf des Raumfahrtgesetzes vor
25 Februar 2026 13:48
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(CONNECT) Der Bundesrat hat laut einer Mitteilung die Botschaft und den Entwurf des ersten Raumfahrtgesetzes verabschiedet. Damit reagiert er auf die zunehmende Bedeutung privater Akteure in der Raumfahrt. Das neue Gesetz soll unter anderem private Investitionen erleichtern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Schweizer Akteure in dieser rasch wachsenden Branche stärken.
Das Gesetz sieht unter anderem eine Bewilligungspflicht für Raumfahrtaktivitäten aus der Schweiz vor, unter anderem für den Betrieb von Satelliten durch Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Damit erhält der Bund ein Instrument, mit dem er den Betreiberunternehmen Pflichten etwa zur Vermeidung von Umweltbelastungen auferlegen kann.
Die Bewilligungen werden durch eine eigene Aufsichtsbehörde für die Raumfahrt erteilt. Diese führt auch das Verzeichnis für Gegenstände im Weltall, für die sie die Bewilligung erteilt hat.
Der Entwurf des Gesetzes sieht zudem Regelungen für die Haftung von Schäden vor, die durch Raumfahrtaktivitäten verursacht werden. Sie sind der Haftung im Strassenverkehr und derjenigen für den Betrieb von Kernkraftwerken nachgebildet: Der Betrieb von Gegenständen im Weltraum ist bereits gefährlich, die Betreibenden haften daher nicht nur, wenn sie selbst den Eintritt des Schadens verursacht haben.
Der Bund will künftig selbst Raumfahrtaktivitäten durchführen, namentlich im militärischen Bereich.
Der Gesetzesentwurf geht nun ins Parlament. Mit ihm wolle der Bundesrat ein Zeichen setzen „für eine zukunftsgerichtete und verantwortungsvolle Raumfahrtnation Schweiz“, schreibt er in der Mitteilung. ce/ug