Regierungsrat von Basel-Stadt verabschiedet überarbeitete Solaroffensive
04 Juli 2025 14:16
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(CONNECT) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat die überarbeite Solaroffensive verabschiedet und an den Grossen Rat überwiesen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Ein entsprechender Entwurf lag vom 23. April bis zum 29. Juli 2024 Parteien, Verbänden und Organisation vor. Die eingegangenen Stellungsnahmen dienten als Basis für die Überarbeitung.
Die grundsätzlichen Elemente der vereinfachten Bewilligungsverfahren für PV-Anlagen und die ausgebaute Förderung für PV-Anlagen blieben erhalten. Ausserdem bleibt die Pflicht zur Eigenstromerzeugung mit Übergangsfrist von 15 Jahren für bestehende Bauten.
Das vereinfachte Bewilligungsverfahren, das mit der kantonalen Denkmalpflege koordiniert ist, hebt bisherige Verbote für PV-Anlagen in den historischen Ortskernen von Basel, Riehen und Bettingen auf. Die Baubewilligungspflicht für PV-Anlagen an Kulturdenkmälern, in der Schutzzone und an Fassaden in der Schonzone bleibt. Angepasste PV-Anlagen in weniger sensiblen Zonen erfordern lediglich eine Meldung an das Bau- und Gewerbeinspektorat.
Die Förderung des Kantons für die Installation von PV-Modulen besteht bis 2040 mit jährlich abnehmenden Beiträgen, um frühzeitige PV-Installationen zu fördern. Zusätzliche Förderung ist für Anlagen an Fassaden an schützenswerten Gebäuden verfügbar, im ersten Jahr auch für Balkonkraftwerke und Beteiligungsanlagen.
Die überarbeitete Pflicht zur Eigenstromerzeugung beschränkt sich auf Bauten mit einer geeigneten Dachfläche von mehr als 100 Quadratmetern. Kulturdenkmäler von kantonaler und nationaler Bedeutung sind ausserdem ausgenommen, bei inventarisierten Bauten und Bauten in der Schutzzone entscheidet die Denkmalpflege im Einzelfall.
Eine Ersatzabgabe in zehn jährlichen Raten von je 150 Franken pro Kilowatt wird bei Nichterfüllung der Pflicht erhoben. Fällige Ersatzabgaben werden erlassen, wenn der Eigentümer eine PV-Anlage installiert. ce/ja