Neue Regelungen für Kreislaufwirtschaft treten Anfang 2025 in Kraft

13 November 2024 14:03

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Circ. Economy

Bern - Die Mehrheit der mit der Initiative Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken beschlossenen Regelungen soll Anfang 2025 in Kraft treten. Sie schaffen die Grundlagen zur Schliessung von Materialkreisläufen und stärken die Kreislaufwirtschaft bei Produkten und Gebäuden.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Mehrzahl der Gesetzesänderungen aus der parlamentarischen Initiative Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken mit Wirkung zum Jahresbeginn 2025 in Kraft zu setzen. „Die Revisionen des Umweltschutzgesetzes (USG), des Energiegesetzes (EnG) und des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) schaffen einen übergeordneten gesetzlichen Rahmen für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft in der Schweiz“, schreibt der Bundesrat in einer entsprechenden Mitteilung. Die neuen Regelungen sollen es ermöglichen, Materialkreisläufe zu schliessen und die Kreislaufwirtschaft bei Produkten und Gebäuden stärken.

Dafür werden wichtige Grundsätze gesetzlich verankert. So werden Wiederverwertung und Wiederverwendung künftig grundsätzlich Vorrang vor der Verbrennung haben. Die Kantone sind angewiesen, Grenzwerte für die graue Energie bei Neubauten und wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude festzulegen. Der Bundesrat bekommt die Kompetenz eingeräumt, Vorgaben zum ressourcenschonenden Bauen zu machen und Anforderungen für Produkte und Verpackungen vorzugeben.

Mit Ausführungsbestimmungen verbundene Gesetzesänderungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Sie werden vom Bundesrat in den nächsten beiden Jahren in die Vernehmlassung geschickt. Dazu gehören die Bestimmungen zur Einführung einer schweizweit geltenden Busse für Vermüllung (Littering) sowie die Bestimmungen zu Ausnahmen vom Siedlungsabfallmonopol. ce/hs

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