Liechtenstein bringt Licht in Cyberangriff auf ein sensibles Personenverzeichnis

05 August 2026 13:32

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Vaduz - Forensische Untersuchungen in Liechtenstein haben vier Tage nach dem Cyberangriff auf ein sensibles Verzeichnis von Rechtsträgern das potenzielle Einfallstor identifiziert. Die Regierung hat weitere sensible Daten vorerst vom Netz genommen. In der Schweiz steht die Einführung eines vergleichbaren Transparenzregisters kurz bevor.

(CONNECT) Nachdem Kriminelle in Liechtenstein Datenkopien von rund 31'000 Rechtsträgern abgegriffen haben, veröffentlicht die Regierung nun Fortschritte in der Aufklärung. Der Angriff fand in der Nacht auf den 1. August 2026 statt und zielte auf das Liechtensteiner Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VwbP) ab. Inzwischen haben forensische Untersuchungen laut der Mitteilung das potenzielle Einfallstor des Cyberangriffs ausgemacht. Eine detaillierte Auswertung läuft. Laut Regierungschefin Brigitte Haas wird mit Hochdruck an der Aufklärung gearbeitet. Noch am Abend des Vorfalls war ein Krisenstab einberufen worden, der eine ganze Reihe von Massnahmen angestossen und umgesetzt hat. 

Die Regierung erklärt, der Angriff habe auf hohem technischen Niveau stattgefunden. Das Verzeichnis sei gezielt und isoliert fokussiert worden. Es existieren keine Hinweise auf Zugriffsversuche auf weitere Systeme der Landesverwaltung oder auf eine Veränderung der Inhalte. Dennoch wurden auch weitere sensible Daten vorerst vom Netz genommen. Nun werden die betroffenen Rechtsträger informiert und es kann per Telefon und Mail zu den Behörden Kontakt aufgenommen werden. 

„Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass das VwbP ein Instrument zur Transparenz und Verhinderung von Straftaten ist. Das Verzeichnis haben wir in Abstimmung mit unseren europäischen Partnern und zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherei-Richtlinie erstellt. Der Angriff auf uns ist auch ein Angriff auf internationale Compliance-Standards“, wird Regierungschefin Haas zitiert. 

Das VwbP wurde 2021 aufgrund der Vorgaben der 5. EU-Geldwäscherei-Richtlinie in Liechtenstein eingeführt. Es enthält öffentliche und nicht-öffentliche Angaben über die wirtschaftlich berechtigten Personen von Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänderschaften in Liechtenstein. Darunter sind Namen der Rechtsträger sowie persönliche Daten der Verantwortlichen: Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzstaat, aber keine Adressen. 

In der Schweiz wird am 1. Oktober 2026 mit dem sogenannten Schweizerischen Transparenzregister ein Pendant des VwbP eingeführt. Es erfasst alle Personen, die ein Unternehmen kontrollieren. Basis dafür sind neue Regeln gegen die Geldwäscherei, die der Bundesrat im Juni 2026 in Kraft gesetzt hat. Seit Mitte Juni testet das Bundesamt für Justiz (BJ) in einem Pilotversuch die technische Infrastruktur sowie die verschiedenen Prozesse. ce/yvh

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