Ethos Stiftung verschärft Anforderungen an Verwaltungsräte
02 Dezember 2024 12:15
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Ethos hat zum 34. Mal ihre Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte und Grundsätze der Corporate Governance aktualisiert. Die Stiftung für nachhaltige Entwicklung passt ihre Stimmempfehlungen für über 200 Generalversammlungen in der Schweiz und 500 im Ausland jedes Jahr an aktuelle Entwicklungen an. Das jetzt veröffentlichte Dokument dient als Grundlage für die Stimmempfehlungen 2025.
Der Stiftungsrat von Ethos hat auch laut einer Mitteilung zwei Änderungen bezüglich der Zusammensetzung der Verwaltungsräte beschlossen. Zum einen wird die maximale Anzahl Mandate pro Person gesenkt. Demnach darf eine nicht exekutiv tätige Person neu maximal vier statt bisher fünf Mandate innehaben. Beim Überschreiten dieser Anzahl empfiehlt Ethos, die Wahl oder Wiederwahl der betreffenden Person nicht zu unterstützen. Mandate mit einer Präsidialrolle werden wie anhin doppelt gezählt.
Zum anderen verschärft Ethos die Anforderungen an die Geschlechtervielfalt in den Verwaltungsräten. So wird die Stiftung die Wiederwahl des Präsidiums des Nominierungsausschusses oder des Verwaltungsrats, falls kein solcher Ausschuss besteht, ablehnen, wenn nicht mindestens 30 Prozent Frauen vertreten sind. Damit reagiert Ethos auf den Umstand, dass 56 Prozent der Unternehmen des Swiss Performance Index diese Quote 2024 noch nicht erreicht haben. 36 von ihnen haben noch immer gar keine Frau in diesem Gremium.
Weiter präzisiert Ethos die Anforderungen für die Genehmigung von Nachhaltigkeits- und Klimaberichten. Zur Begründung heisst es, dass Ethos 2024 beobachtet habe, „dass einige Unternehmen wichtige Schlüsselindikatoren nicht mehr veröffentlichen oder ihre Klimaziele nicht mehr der Science Based Targets Initiative zur Genehmigung vorlegen. Daher berücksichtigen die Richtlinien neu auch Verschlechterungen der Transparenz oder der Nachhaltigkeitsstrategie.“ ce/mm