Bund schreibt grossen Banken Liquiditätssicherung gesetzlich vor

06 September 2023 15:01

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Bern - Der Bundesrat hat die Botschaft zur Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken verabschiedet. Die Regelung war bereits bei der Übernahme der Credit Suisse per Verordnung angewendet worden. Nun soll sie ins ordentliche Recht überführt werden.

Die Schweiz führt eine staatliche Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken ein. Die Eckwerte für einen sogenannten Public Liquidity Backstop (PLB) seien bereits im März 2022 festgelegt worden, erläutert der Bundesrat in einer Mitteilung. Im Zuge der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS wurde die Regelung dann per Verordnung in Kraft gesetzt. 

Nun soll der PLB zusammen mit einzelnen weiteren erforderlichen Bestimmungen ins ordentliche Recht übernommen werden. An seiner Sitzung vom 6. September hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft verabschiedet. Neu sieht die Vorlage unter anderem eine Abgeltungspauschale vor, mit der systemrelevante Banken den Bund für dessen Risiko entschädigen. Andererseits werden überflüssig gewordene Bestimmungen, etwa zur Verlustgarantie des Bundes gegenüber der UBS, aus der Vorlage entfernt. 

Eine staatliche Liquiditätssicherung gehöre „international zum Standard-Instrumentarium bei Bankenkrisen“, schreibt der Bundesrat. Sie kommt zum Tragen, wenn Eigenmittel der Bank und von der Zentralbank geleistete Liquiditätshilfen erschöpft sind. Mit einem eigenen PLB will der Bund systemrelevante Schweizer Banken deren ausländischen Konkurrentinnen gleichstellen. Parallel zu dessen Einführung wird die Überarbeitung des Too big to fail-Regelwerks fortgesetzt, informiert der Bundesrat. ce/hs

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