Schweiz und USA wollen Handel mit Arzneien vereinfachen

19. Dezember 2022 10:26

Bern - Der Bundesrat gibt grünes Licht für ein Abkommen mit den USA, das Mitte 2023 in Kraft treten soll. Darin wird festgelegt, dass die gegenseitige Inspektion von Produktionsanlagen entfällt. Diese ist bisher Voraussetzung für die Zulassung von Medikamenten.

Ein Abkommen mit den USA über die sogenannte Gute Herstellungspraxis für Arzneimittel soll Kosten und Lieferzeiten sparen. Es besagt, dass beide Länder künftig auf die gegenseitige Inspektion der Produktionsstandorte verzichten. Diese ist bisher eine Voraussetzung für die Zulassung von Medikamenten. Stattdessen sollen die jeweils geltenden Qualitätsstandards grundsätzlich anerkannt werden. Der Bundesrat hat ein solches Abkommen am 16. Dezember genehmigt.

Damit es wirksam wird, muss laut einer Medienmitteilung von Bundesrat, Eidgenössischem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und der Zulassungsbehörde Swissmedic eine entsprechende Beurteilung abgeschlossen werden. Sie bewertet, ob die im Inland geltenden Anforderungen von den zuständigen Organen des anderen Landes eingehalten werden. Der Abschluss dieser Beurteilung wird den Angaben zufolge Mitte 2023 erwartet.

In der Mitteilung wird das wirtschaftliche Interesse der Schweiz an dieser Vereinbarung mit dem zweitwichtigsten Warenhandelspartner der Schweiz betont. Es unterstütze die Versorgungssicherheit und Widerstandskraft der auf den Aussenhandel angewiesenen schweizerischen Volkswirtschaft. Zwischen den USA und der EU sowie Grossbritannien besteht ein solches Abkommen bereits. 

Der Branchenverband Interpharma begrüsst die Genehmigung dieses Abkommens für den Sektor. Dadurch erhalte der Pharmastandort Schweiz „gleich lange Spiesse wie die EU und das Vereinigte Königreich“. Zudem verringere es den finanziellen und administrativen Aufwand und trage zur Resilienz der globalen Lieferketten bei. mm

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