Schweiz und USA schliessen Pharmaabkommen
Die Schweiz und die USA haben am 12. Januar in Washington ein Abkommen unterzeichnet, das zu Handelserleichterungen für die Unternehmen der pharmazeutischen Industrie führt. Es besagt, dass beide Länder auf aufwändige und teure gegenseitige Inspektionen der Produktionsstätten verzichten. Stattdessen werden sie sich auf die Inspektionsergebnisse der jeweils anderen zuständigen Behörde stützen. Die geltenden Anforderungen für die Zulassung von Arzneimitteln in der Schweiz und den USA bleiben von dieser Vereinfachung unberührt.
Am 16. Dezember hatte der Bundesrat für diese Vereinbarung grünes Licht gegeben. Er hatte eigenen Angaben zufolge erwartet, dass die entsprechende Beurteilung, ob die im Inland geltenden Anforderungen von der anderen Behörde eingehalten werden, erst Mitte 2023 abgeschlossen sein werde. Diese Beurteilung war Voraussetzung dafür, dass dieses Abkommen wirksam wird.
Der Branchenverband Interpharma zeigt sich in einer Medienmitteilung „hoch erfreut“. Dieses Abkommen, für das Interpharma sich in den vergangenen Jahren „stark und dezidiert“ eingesetzt habe, verringere administrative Hürden zwischen beiden Ländern „erheblich“. Es stärke den Handel und die Resilienz der globalen Lieferketten. „Unser Engagement hat sich gelohnt“, wird Interpharma-Geschäftsführer René Buholzer zitiert. Der Verband sei dem Bundesrat „sehr dankbar“, dass er dieses Abkommen vorangetrieben habe. Dies „ist ein gutes Zeichen für den Produktionsstandort Schweiz“.
Das betont auch scienceindustries und begrüsst die Unterzeichnung dieses sektoriellen Abkommens. Wie der Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences darüber hinaus ausführt, trage es zudem zu einer Erhöhung der Versorgungssicherheit mit Medikamenten bei. mm