Schweiz und Grossbritannien verlängern Abkommen zu Mobilität
Die Schweiz und Grossbritannien haben ein seit Jahresbeginn 2021 vorläufig angewendetes Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern bis Ende 2025 verlängert, informiert das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in einer Mitteilung. Im Abkommen werden Marktzugang und befristeter Aufenthalt von Dienstleistungserbringern in über 30 Dienstleistungsbranchen geregelt. Seit 2021 wurde das Abkommen von mehr als 4000 britischen Staatsangehörigen genutzt, um Dienstleistungen in der Schweiz zu erbringen. Grossbritannien räumt Schweizer Exporteuren einen präferenziellen Marktzugang in den vom Abkommen abgedeckten Dienstleistungsbranchen ein.
Das vorläufige Abkommen war durch den Austritt Grossbritanniens aus der EU nötig geworden. Im laufenden Jahr habe das Land bereits den Marktzugang für Schweizer Dienstleistungserbringer vereinfacht, erläutert das SECO in der Mitteilung. So ist es in vielen Branchen nicht mehr nötig, einen Hochschulabschluss oder Berufserfahrung vorweisen zu können. Zudem wurden einige Verfahren für die Erteilung eines Geschäftsvisums vereinfacht. Die Änderung des Abkommens soll am 1. Dezember in Kraft treten. hs