Erste Auktion zur Förderung von Solarstromanlagen ist abgeschlossen

17. Februar 2023 10:27

Bern - Die erste Auktion für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch ist abgeschlossen worden. Insgesamt 94 von 116 Gesuchstellenden bekommen Zuschläge zwischen 360 und 640 Franken pro Kilowattstunde bei einer festgelegten Obergrenze von 650 Franken pro Kilowattstunde. Branchenverbände sehen noch Verbesserungsbedarf.

Die erste Auktion für Einmalvergütungen für Solaranlagen ohne Eigenverbrauch hat am 1. Februar geendet. Laut einer nun veröffentlichten Medienmitteilung des Bundes wurden bei der zuständigen Zertifizierungsstelle Pronovo 116 Gebote mit einer Leistung von rund 43,6 Megawatt eingereicht. Das für die Auktion ausgeschriebene Volumen von 50 Megawatt sei damit unterschritten worden.

Insgesamt 94 Gebote bekommen einen einmaligen Investitionszuschlag zwischen 360 und 640 Franken pro Kilowatt Leistung. Die Obergrenze betrug 650 Franken pro Kilowattstunde. An der ersten Auktion waren Anlagen mit einer Leistung zwischen 150 Kilowatt und 1,5 Megawatt beteiligt. Einige Gebote sind infolge unzureichender Unterlagen nicht in die Berechnung eingeflossen. Dadurch entfielen 4,4 Megawatt, wodurch sich das Auktionsvolumen auf rund 35,3 Megawatt und damit auf auf 90 Prozent des ausschöpfbaren Umfangs reduziert hat.

Die Auktion zur finanziellen Förderung für PV-Anlagen gab es zum ersten Mal. Solaranlagen ohne Eigenverbrauch können laut der Mitteilung seit 2023 auf eine hohe Einmalvergütung (HEIV) zählen. So erhalten Anlagen mit einer Leistung ab 150 Kilowatt eine HEIV in Höhe von maximal 60 Prozent der Anschaffungskosten von Referenzanlagen. Liegt die Leistung über 150 Kilowatt, wird die Summe der HEIV per Auktion bestimmt. Die zweite Auktionsrunde ist vom 17. April bis 1. Mai angesetzt.

Das Prozedere der Ausschreibungen wird von der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie und vom Verband unabhängiger Energieerzeuger kritisiert. In einer Stellungnahme fordern sie die Entscheidungsträgerinnen- und träger auf, „das System grundsätzlich zu überdenken oder im Minimum die Obergrenze für Ausschreibungen an die Obergrenze von 450 Franken pro Kilowattstunde für Anlagen unter 150 Kilowatt anzupassen“, um eine „Ungleichbehandlung von kleinen und grossen Produktionsanlagen“ zu beheben. heg

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