Bund verzichtet auf „Bellevue-Kurve“
Der Bundesrat hat die Anpassung des Objektblattes zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL 2) genehmigt. Der Flughafen Zürich kann damit entsprechende Gesuche für Infrastruktur- und Betriebsanpassungen einreichen. Ein solches Verfahren dauert bis zur Einführung der neuen Regelungen jedoch Jahre, informiert eine entsprechende Mitteilung des Bundesrats.
In der genehmigten Anpassung wird auf Antrag der Stadt und des Kantons Zürich auf die ursprünglich vorgesehene Rechtskurve von Langstreckenfliegern über das Stadtzentrum von Zürich verzichtet. Südabflüge werden bei Bise oder Nebel möglich sein. Eine Verlängerung der Piste 28 soll sie jedoch auf ein Minimum begrenzen helfen. Auf Antrag des Kantons Aargau wurden die Abflugrouten der Piste 28 noch einmal optimiert. Nach Ansicht des Bundesrats tragen die Massnahmen insgesamt zur Erhöhung der Sicherheitsreserven und zur Kompensation von Kapazitätseinbussen bei.
Die Stadt Zürich begrüsst in einer Stellungnahme den Verzicht auf Südstarts über Mittag und auf die „Bellevue-Kurve“ über der Innenstadt. Vorgesehene 13.000 Südstarts geradeaus und mit Rechtskurve bei Bise und Nebel werden dagegen „mit Unverständnis zur Kenntnis“ genommen. Auch der Kanton Zürich bemängelt in seiner Stellungnahme eine unzureichende Begründung der Südstarts. Der Kanton Aargau bedauert in seiner Stellungnahme, „dass der Bundesrat eine langfristige Erweiterung des Nachtbetriebs um 25 Prozent genehmigt hat“. hs