Bund stärkt Luftschutz und Wiederverwertung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch zwei Verordnungen genehmigt, die die Umwelt schützen und die Rückgewinnung von Rohstoffen fördern. So soll die Revision der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte die Wiederverwertung der darin enthaltenen Materialien allgemein verbessern. Neu sollen auch seltene Technologiemetalle wie Neodym und Tantal zurückgewonnen werden, so die dafür notwendigen Verfahren existieren.
Wie das Bundesamt für Umwelt in einer Medienmitteilung bekanntgibt, werde der Geltungsbereich der Verordnung auf alle elektrischen und elektronischen Geräte ausgedehnt. Insbesondere gehörten dazu medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, Ausgabeautomaten und Photovoltaik-Module. Die Vorgaben gälten nun auch für Geräte aus Fahrzeugen, Bauten und Gegenständen. Dadurch vergrössere sich das Potenzial für die Rückgewinnung verwertbarer Bestandteile.
Ausserdem hat der Bundesrat die Grenzwerte für den Luftschadstoffausstoss von Zementwerken verschärft. Die revidierte Verordnung beinhalte verschärfte Emissionswerte für Stickoxid und weitere Luftschadstoffe wie flüchtige organische Verbindungen und Staub. Zudem schreibt sie die kontinuierliche Überwachung der Ammoniakemissionen vor. Diese Revision stelle sicher, dass der Schadstoffausstoss nach dem neuesten Stand der Technik reduziert werde.
Beide revidierte Verordnungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft. mm