Vertraulichkeit zeichnet Schiedsverfahren aus

18 August 2025 10:17

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Schiedsverfahren bilden für Unternehmen einen guten Weg, Streitigkeiten zu lösen. Im Vergleich zu Verfahren vor öffentlichen Gerichten zeichnet es sich unter anderem durch die Vertraulichkeit aus, zu der die Teilnehmenden verpflichtet sind, schreibt Julia Simon vom Swiss Arbitration Centre.

Das Schiedsverfahren ist ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, das eine Alternative zu Gerichtsverfahren darstellt. Einer der grössten Vorteile von Schiedsverfahren ist, dass sie sich grundsätzlich durch ein hohes Mass an Vertraulichkeit auszeichnen. Dies ist häufig einer der Hauptgründe für die Wahl dieses Verfahrens.

Verfahren vor staatlichen Gerichten sind grundsätzlich öffentlich, was bedeutet, dass die Presse und die Öffentlichkeit in der Regel ein Recht darauf haben, bei den Anhörungen anwesend zu sein. Diese Öffentlichkeit kann problematisch sein, wenn die Streitparteien Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren wollen, insbesondere im Bereich des geistigen Eigentums.

Im Gegensatz dazu ist das Schiedsverfahren in der Regel vertraulich. Daher hat die Öffentlichkeit keinen Anspruch darauf, bei den Anhörungen des Schiedsgerichts anwesend zu sein, und keinen Zugang zu den im Rahmen des Schiedsverfahrens ausgetauschten Informationen.

Beispielsweise verpflichten sich die Streitparteien bei Schiedsverfahren, die der Schweizerischen Internationalen Schiedsgerichtsordnung unterliegen, dazu, alle Entscheidungen des Schiedsgerichts und alle von einer anderen Partei im Rahmen des Schiedsverfahrens vorgelegten Dokumente, die nicht bereits öffentlich zugänglich sind, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch für die Schiedsrichter und die Mitglieder des Swiss Arbitration Centre. Im Übrigen endet diese Verpflichtung nicht mit dem Abschluss des Schiedsverfahrens.

 

Das Swiss Arbitration Centre ist eine unabhängige Organisation mit Sitz in Genf, Lugano und Zürich. Es bietet Dienstleistungen im Bereich Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation weltweit an. Zu den Aktionären gehören etwa die Handelskammern von Genf und Zürich, CCIG und ZHK.

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