Schweiz übernimmt neue EU-Vorschriften für die Luftfahrt

29 Juli 2025 12:23

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Bern - Die Schweiz übernimmt eine Reihe neuer EU-Bestimmungen für die Luftfahrt. In der Flug- und Luftsicherheit wird dabei unter anderem die Zertifizierung des Sicherheitspersonals an Flughäfen angepasst. Bei den Klimamassnahmen müssen Flughäfen den Zugang zu erneuerbaren Treibstoffen erleichtern.

(CONNECT) Der Gemischte Ausschuss des Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 25. Juli die Aufnahme einer Reihe neuer Bestimmungen der EU in das Abkommen beschlossen. Die von der Schweiz übernommenen Erlasse betreffen die Flug- und Luftsicherheit, das Flugverkehrsmanagement und den Umweltschutz, informiert der Bundesrat in einer Mitteilung. Er hatte die Übernahme an seiner Sitzung vom 25. Juni genehmigt.

Die neuen Regelungen bei der Flug- und Luftsicherheit sehen unter anderem die Ausdehnung des Geltungsbereichs von Vorschriften über absturzsichere Kraftstoffsysteme bei Hubschraubern vor. Weitere neue Vorschriften betreffen Luftfracht und Luftpost sowie die Zertifizierung des Sicherheitspersonals an Flughäfen. Die neuen Regelungen zur Flug- und Luftsicherheit treten per 1. August 2025 in Kraft.

Bei den Verordnungen zum Umweltschutz geht es vor allem darum, den Ausstoss von Treibhausgasen in der Luftfahrt zu reduzieren. Dazu übernimmt die Schweiz die EU-Verordnung ReFuelEU Aviation. Hier werden die Anbieter von Flugtreibstoffen verpflichtet, Treibstoffe mit einem Mindestanteil von erneuerbaren Flugtreibstoffen (SAF) anzubieten. Flughäfen wiederum müssen den Zugang zu SAF erleichtern. Die neuen Bestimmungen zum Umweltschutz werden per Jahresanfang 2026 wirksam. ce/hs

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