Schweiz schliesst vier neue Abkommen zum Luftverkehr

06 November 2024 13:16

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Bern/Kuala Lumpur - Die Schweiz hat mit der Dominikanischen Republik, Sierra Leone, Singapur und Surinam neue bilaterale Abkommen über den Luftlinienverkehr unterzeichnet. Der Bundesrat hat die Abkommen genehmigt.

Die Schweiz hat vier neue bilaterale Luftverkehrsabkommen abgeschlossen. Laut Medienmitteilung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) wurden die Verträge an der Konferenz der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde (Air Services Negotiation/ICAN) vom 21. bis 25 Oktober  im malaysischen Kuala Lumpur unterzeichnet. Die Konferenz ist ein wichtiger Treffpunkt für internationale Delegationen. In diesem Jahr haben 79 Länder an der Konferenz  teilgenommen.

Die Abkommen wurden mit der Dominikanischen Republik, Sierra Leone, Singapur und mit Surinam unterzeichnet. Die Schweiz hat bislang mit über 150 Ländern solche bilateralen Luftverkehrsabkommen abgeschlossen. Der  Bundesrat wolle die verkehrsrechtliche Anbindung der Schweiz an eine möglichst grosse Zahl von interkontinentalen Destinationen sicherstellen, heisst es vom Bundesluftfahrtsamt. 

Durch das neue Abkommen erhalten laut der Mitteilung Fluggesellschaften die Rechte, die sie für  Direktverbindungen und den Betrieb des Linienverkehrs zwischen der Schweiz und der Dominikanische Republik benötigen. Geregelt werden auch die rechtlichen Grundlagen für die Flugfirmen, die einen Linienverkehr nach Surinam und Sierra Leone einrichten wollen.

Um eine ausländische Destination anzufliegen, benötigt jede Fluglinie die Verkehrsrechte für das Land und den Flughafen. Festgeschrieben werden diese Rechte in einem bilateralen Abkommen wie jetzt zwischen der Schweiz und den vier Ländern, heisst es in der Mitteilung des BAZL. Darin gibt es dann Bestimmungen zur Eigentümerschaft, zur Aufsicht und zum Marktzugang.

Der Bundesrat hat die Abkommen laut der Mitteilung an seinen Sitzungen vom 14. August und 9. Oktober 2024 genehmigt. Die Abkommen treten in Kraft, sobald die Länder die notwendigen Schritte für den Abschluss und die Inkraftsetzung vollzogen haben. ce/gba 

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