Parlament kann jetzt über Freihandel mit Indien entscheiden

06 September 2024 09:58

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Bern - Der Bundesrat hat die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien verabschiedet. Nun ist es am Bundesparlament, endgültig darüber zu entscheiden. Die EFTA-Länder sind die ersten europäischen Staaten, die mit Indien ein solches Abkommen aushandeln konnten.

Der Bundesrat hat seine Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Die eidgenössischen Räte werden die Botschaft voraussichtlich in der Wintersession 2024 oder der Frühlingssession 2025 besprechen, heisst es in einer Medienmitteilung.

Das Abkommen war 16 Jahre lang verhandelt und am 10. März 2024 schliesslich unterzeichnet worden. Die Schweiz und ihre EFTA-Partner Island, Liechtenstein und Norwegen sind die ersten europäischen Länder, die ein solches Abkommen mit Indien geschlossen haben.

Der Bundesrat würdigt dieses Freihandelsabkommen als einen bedeutenden Meilenstein der schweizerischen Handelspolitik. Es stärke die Wettbewerbsfähigkeit mit dem bevölkerungsreichsten Land der Welt. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens gelten den Angaben zufolge für 94,7 Prozent der heutigen Schweizer Ausfuhren nach Indien Zollerleichterungen, teilweise mit Übergangsfristen.

Zum ersten Mal in ihrer Geschichte verpflichten sich die EFTA-Staaten in einem Freihandelsabkommen zu „verschiedenen Promotionsaktivitäten“. Sie sollen die Investitionen in Indien erhöhen und so Arbeitsplätze schaffen. Indien sei seinerseits bestrebt, für ein günstiges Investitionsklima zu sorgen.

Zudem ist die EFTA der erste Partner, mit dem Indien ein umfassendes und rechtsverbindliches Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung vereinbart hat. Es verpflichtet die Partner dazu, nicht von geltenden Umwelt- und Arbeitsnormen abzuweichen. Zudem wird ein Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung geschaffen. ce/mm

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