Bundesrat will Kantone und Parlament an EU-Politik beteiligen

15 Oktober 2025 14:29

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Bern - Die Kantone und das Bundesparlament sollen sich an der Schweizer Mitgestaltung an der Ausarbeitung künftigen EU-Rechts beteiligen können. Der Bundesrat strebt dafür eine Vereinbarung mit den Kantonen an. Die Mitwirkung des Parlaments wird über eine Weisung zum Parlamentsgesetz geregelt.

(CONNECT) Die Schweiz wird sich im Fall einer Ratifizierung der Bilateralen III an der Ausgestaltung künftigen EU-Rechts beteiligen können. Das gilt für jene Abkommen, die eine automatische Übernahme des EU-Rechts durch die Schweiz vorsehen. Der Bundesrat hat nun laut einer Mitteilung über die Beteiligung der Kantone und der Kommissionen des Bundesparlaments an dieser Mitwirkung diskutiert.

Der Bundesrat strebt dabei eine Vereinbarung mit den Kantonen an. Diese soll regeln, wie die Kantone eng bei Themen einbezogen werden können, die ihre Zuständigkeiten und wesentlichen Interessen betreffen. Dafür muss das Gesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik angepasst werden. Eine solche Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen besteht bereits bei der Assoziierung der Schweiz an den Schengen- und Dublin-Raum.

Der Einbezug der parlamentarischen Kommissionen soll über eine Weisung zur Umsetzung des Parlamentsgesetzes geregelt werden.

Die Massnahmen zur Mitwirkung werden Teil der Botschaft zu den Bilateralen III sein, die der Bundesrat dem Parlament im März 2026 vorlegen will. ce/ug

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