Bund passt Umsetzung des Warenverkehrssystems Passar an

08 Oktober 2024 15:29

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Bern - Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit verlängert die Konsolidierungsphase von Passar 1.0. Dieser Block des neuen Warenverkehrssystems regelt die Durchfuhr und Ausfuhr. Gleichzeitig wird die Begleitung bei Kommunikation, Schulung und Support verstärkt.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) nimmt Änderungen bei der Umsetzung weiterer Funktionsblöcke des neuen Warenverkehrssystems Passar vor. Nach der im Frühjahr realisierten Umsetzung von Passar 1.0 (Ausfuhr) sei eine Gesamtbeurteilung vorgenommen worden, informiert das BAZG in einer Mitteilung. Dabei habe sich gezeigt, dass das Einspielen in der Praxis sowohl innerhalb des Bundesamts als auch in den Unternehmen mehr Zeit und Begleitung braucht als ursprünglich angenommen.

In Abstimmung mit den Wirtschaftsverbänden wird daher der Zeitplan zur Einführung der weiteren Ausbauschritte von Passar geändert. So soll die Konsolidierungsphase von Passar 1.0 verlängert und mit mehr Ressourcen ausgestattet werden. Konkret werde „die Begleitung auf Ebene Kommunikation, Schulung und Support verstärkt“, schreibt das BAZG.

Passar 2.0 (Einfuhr) soll das alte System E-dec Import neu in einem einzigen Umstellungsschritt ablösen. Bisher war vorgesehen, einzelne Funktionsblöcke schrittweise umzustellen. Die Weiterentwicklung und die Digitalisierung von Papierformularen (Passar 3.0) wird nach hinten verschoben und soll im Verlauf des Jahres 2027 angegangen werden.

Diese Anpassungen haben laut Mitteilung keine finanziellen Folgen für das Digitalisierungs- und Transformationsprogramm DaziT des BAZG, wozu die Passar-Massnahmen zählen. Durch dieses sollen die Zoll-, Abgabenerhebungs- und Kontrollprozesse vereinfacht, verbessert und digitalisiert werden. Nach heutigem Kenntnisstand reichten die Mittel aus dem Verpflichtungskredit von 393 Millionen Franken aus und könnten auch nach 2026 bezogen werden. ce/hs

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