EU will Recht auf Reparatur einführen
Die EU-Kommission will ein Recht auf die Reparatur von Produkten einführen: Konsumentinnen und Konsumenten sollen einen Anspruch darauf haben, dass reparierbare Produkte auch repariert werden. Innerhalb der Garantiezeit sollen die Verkäufer Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese wären teurer als der Ersatz, heisst es in einer Mitteilung der EU-Kommission.
Auch nach Ablauf der Garantiezeit sollen Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber den Herstellern reparierbarer Produkte einen Anspruch auf Reparatur haben. Wenn sie die Produkte selbst reparieren müssen, sollen sie von den Herstellern entsprechend unterrichtet werden. Eine digitale Plattform soll es den Konsumentinnen und Konsumenten erleichtern, Kontakt zu Reparaturunternehmen und Verkäufern reparierter Produkte aufzunehmen.
Die EU will zudem einen Qualitätsstandard für Reparaturen schaffen. Dieser soll etwa die Lebensdauer und die Verfügbarkeit von Produkten spiegeln.
Die EU-Kommission begründet ihren Vorschlag mit einer Meinungsumfrage von Eurobarometer. Demnach empfinden 77 Prozent der Befragten in der EU eine persönliche Verantwortung für die Eindämmung des Klimawandels. stk