Zuger Kirschtorte wird europaweit geschützt
Die Schweiz und die Europäische Union haben sich auf den Schutz weiterer geografischer Produktbezeichnungen geeinigt. Drei Schweizer Produkte haben laut Medienmitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) seit dem 1. November den rechtlichen Schutz gegen Nachahmungen aus Brüssel. Im Gegenzug schützt die Schweiz rund 77 neue EU-Bezeichnungen.
Die drei neu geschützten Produkte sind die „Zuger Kirschtorte“, der „Jambon cru du Valais“ und der „Lard sec du Valais“ – der Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck. Bei diesen beiden gilt der Schutz gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung sofort, bei der Zuger Kirschtorte gibt es eine Übergangsfrist. Deren Bezeichnung darf noch während zwei Jahren in der EU weiterverwendet werden.
Für die Kirschtorte aus Zug galt innerschweizerisch schon seit 2015 eine „Geschützte geografische Angabe“ (GGA). Jetzt wird dieser Schutz – wie bei den Walliser Schinkensorten – auf die gesamte Europäische Union ausgedehnt.
Solchen Produktschutz gibt es seit Dezember 2011. Schweiz und die EU haben im Rahmen ihres Landwirtschaftsabkommens eine Liste mit gegenseitig geschützten GGA sowie auch mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) vereinbart. Darauf stehen schon sei längerem bekannte Schweizer Bezeichnungen wie das „Bündnerfleisch“ oder der Berner Käse „Tête de Moine“. Für den Januar hat das BLW weitere Schutzvereinbarungen mit der EU angekündigt. gba