Bund prüft Rettungsschirm für Stromversorger
Der Bundesrat will den unkontrollierten Ausfall eines grösseren Unternehmens der Strombranche in der aktuellen Energiekrise verhindern. Dies könnte die Versorgungssicherheit der Schweiz gefährden und eine Kettenreaktion nach sich ziehen, heisst es in einer Medienmitteilung. Um dem vorzubeugen, prüft er nun die Einrichtung eines temporären Rettungsschirms für systemkritische Stromversorger.
Die nie dagewesene Preisvolatilität auf den Energiemärkten werde durch den Ukraine-Krieg weiter angetrieben. Dadurch sehe sich die Strombranche einem stark steigenden Liquiditätsbedarf gegenüber, um die mit dem Grossmarkthandel verbundenen Sicherheitsleistungen zu decken. Doch seien nach wie vor in erster Linie die Unternehmen selbst gefordert. Die aktuelle Situation fordere von ihnen mehr Flexibilität und gegebenenfalls Anpassungen des Geschäftsmodells. Der Bund werde nur subsidiär tätig werden.
Um Fehlanreizen vorzubeugen, sollen die Bedingungen für eine Unterstützung des Bundes „sehr streng“ sein. Dazu gehören unter anderem Transparenzvorschriften, eine marktgerechte Verzinsung, ein Verbot von Dividendenausschüttungen und Sicherheiten in Form verpfändeter Aktien.
Mit einer Reihe von Massnahmen soll die Strombranche auch langfristig widerstandsfähiger gemacht werden. So sollen Vorschriften gewährleisten, dass wichtige Funktionen wie die Stromproduktion jederzeit weiterbetrieben werden können. Ein Gesetz soll die Integrität und Transparenz des Grosshandels von Strom und Gas sicherstellen. Ausserdem werde es Vorgaben bezüglich der Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen geben.
Ein Bundesgesetz müsse in der Sommersession 2022 in den eidgenössischen Räten im Sonderverfahren beraten und dringlich in Kraft gesetzt werden. mm