Wirtschaft fordert Geheimnisschutz für Firmenjuristen
Die Wirtschaft fordert schon lange, dass in der Schweiz ein Berufsgeheimnisschutz für unternehmensinterne Juristen in Zivilprozessen eingeführt wird, schreibt economiesuisse in einer Mitteilung. Dies würde nach Ansicht des Wirtschaftsverbands den Unternehmensstandort Schweiz weiter stärken. Ein auf nationaler Ebene verankerter gesetzlicher Geheimnisschutz würde bedeuten, dass Unternehmen nicht „unnötigerweise sensitive Risikoinformationen“ preisgeben müssen.
Ein Berufsgeheimnisschutz für unternehmensinterne Juristen würde ausserdem letztendlich zu einer Stärkung der internen Compliance führen, meint der Verband. So müssten sich Mitarbeitende nicht fürchten, mögliche Fehler an Unternehmensjuristen weiterzuleiten. „Verstösst der Mitarbeiter dabei gegenSchweizer Recht, ist sein Verhalten auch nach Einführung des Berufsgeheimnisschutzes für Unternehmensjuristen nicht geschützt“, betont economiesuisse.
In Ländern wie Deutschland und Singapur werden Unternehmensjuristen bereits geschützt und auch in Frankreich werde derzeit eine entsprechende Vorlage beraten. Auch in der Schweiz sei der Bundesrat den Forderungen aus der Wirtschaft nachgekommen. Nun sollte das Parlament dem Bundesrat folgen, meint der Verband. ssp