Schweiz hebt Visumspflicht für Einreise aus Kosovo auf
Der Bundesrat befreit Kosovarinnen und Kosovaren ab 1. Januar 2024 von der Visumspflicht bei einem Aufenthalt in der Schweiz von bis zu maximal 90 Tagen. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz ist auch weiterhin ein Visum erforderlich, heisst es in einer Medienmitteilung des Staatssekretariats für Migration und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.
Die Schweiz folgt damit einer Entscheidung für den Schengen-Raum. Das Europäische Parlament und der EU-Rat haben am 19. April eine Verordnung verabschiedet, welche Kosovarinnen und Kosovaren von der Visumspflicht für Kurzaufenthalte von maximal 90 Tagen befreit. Kosovo habe die Voraussetzungen für die Visumsbefreiung in Bezug auf Sicherheit, Grenzkontrollen und Migrationsmanagement erfüllt, heisst es in der Mitteilung.
Als Schengen-Land hat sich die Schweiz verpflichtet, solche Regelungen zu übernehmen. Der Bundesrat hat deshalb am 17. Mai die nötige Änderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung verabschiedet. Voraussetzung für den Grenzübertritt ist ein biometrischer Reisepass.
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz bleibt weiterhin ein Visum erforderlich. Die Erwerbstätigkeit wird nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. So müssen Bewerber beruflich gut qualifiziert sein. Und eine Arbeitsaufnahme wird nur gestattet, wenn auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt sowie in den Staaten der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation keine gleichwertigen Arbeitskräfte gefunden werden können. ce/gba