Bundesrat lässt Grossveranstaltungen wieder zu
Der Bundesrat hebt sein Verbot von Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden auf. Ab dem 1. Oktober können Sportanlässe, kulturelle Veranstaltungen und Kongresse sowie andere Veranstaltungen wieder durchgeführt werden, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Die Veranstalter müssen den zuständigen Kantonen jeweils eine Risikoanalyse und ein Schutzkonzept vorlegen. Dieses enthält auch die Massnahmen zur Einhaltung der Abstände zwischen den Teilnehmenden und allenfalls die Maskenpflicht.
Bei den Spielen der nationalen Eishockey- und Fussball-Profiligen gelten national einheitliche Regeln. Die Zuschauenden müssen sitzen und Masken tragen. Es dürfen nur zwei Drittel aller Sitze belegt werden.
Die Kantone können Bewilligungen widerrufen oder weitere Auflagen für Grossveranstaltungen erlassen. Die Veranstalter haben dabei keinen Anspruch auf Entschädigung. stk